Die bisher bekannten EN 13463-1:2009 sowie EN 13462-5:2011 »c« sind seit 2016 durch die aktuelle Normgeneration EN 80079-36:2016-12 »h« sowie EN 80079-37:2016-12 »h« ersetzt worden.

Für die frühere Norm gilt die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass diese in einer Übergangsfrist von drei Jahren (Oktober 2019) ihre Gültigkeit nicht verliert.

Achtung: Zu beachten ist das Wettbewerbs- und Kundenverhalten. Es ist davon auszugehen, dass bereits Geräte nach neuer Norm im Verkehr sind und mittelfristig die Kunden oder bei IECEx nationale Stellen die neue Kennzeichnung einfordern.

Was ändert sich im mechanischen EX-Schutz bei ATEX:

  1. Kennzeichnung – Unabhängig von der Zündschutzart wird immer der Buchstabe »h« vergeben.
  2. Die Zündschutzarten sind in der EN 80079 -37 beschrieben, es ist analog zur EN13463-5:2003 vorzugehen. Bei der Zündschutzart ist die konstruktive Sicherheit nahezu unverändert. Zur Bewertung der Zündgefahr empfiehlt sich weiterhin die Tabelle aus EN13463 Teil 1.
  3. Es gibt keine TX – Kennzeichnung mehr.
  4. Analog zum elektrischen Zündschutz wird der EPL eingeführt. Somit bedingt nicht mehr nur die Zone die Geräteauswahl, sondern zusätzlich wird die Auswirkung der Explosion berücksichtigt.
  5. Wenn die tatsächliche max. Oberflächentemperatur nicht vom Gerät selbst abhängt sondern hauptsächlich von den Betriebsbedingungen kann der Hersteller keine Kennzeichnung mit einer Temperaturklasse oder Temperatur vornehmen, sondern muss in der Kennzeichnung eine Tbereichs- oder einen Umgebungstemperatur-Bereich angeben ( z.B. T6..T4 oder 85°C..150°C).
    Des Weiteren sind bei Geräten der Gruppe II Gb, Gc Besonderheiten zu beachten: z.B. bei der Bauartprüfung sind Sicherheitszuschläge abhängig der Temperaturklassen.
  6. Für Gas und Staub kann die kombinierte Kennzeichnung mit GD nicht mehr verwendet werden. Die Kennzeichnung erfolgt wie beim el. Ex Schutz getrennt nach Gas G / Staub D.

Hinweis:

Ob ein mechanisches Gerät unter die Richtlinie fällt ist durch die Leitlinie zur Richtlinie 2014/34/EU §42 beschrieben.

Was ändert sich im mechanischen EX-Schutz bei IECEx:

Alles da es diesen bisher nicht gab!

  1. IEC-Ex hat die nichtelektrischen Normen IEC 80079- 36 und -37 aufgenommen.
  2. Es gibt derzeit ( Stand Mai 2017)  kaum Zertifizierungsstellen für die Prüfung dieser Norm im IEC Verfahren.
  3. Gültig für rein mechanische Geräte sowie Geräte mit klar mechanischem Anteil (Magnetventil).
  4. Konformitätsbewertungsverfahren wird nach ATEX / IECEx angewandt.
  5. IECEx sieht die Erweiterung als »Angebot«!
  6. Es laufen im Ventilbereich bereits erste Zulassungen. Wie sich dies auf die Akzeptanz nicht nach IEC geprüfter mechanischer Geräte auswirkt lässt Raum für Spekulation.
  7. Der Prozess gleicht dem des el. Ex-Schutzes. COC und QAR ergeben das Zertifikat.Eine Prüfung durch Dritte ist beim IECEx Scheme obligatorisch. Dies betrifft sowohl das Produkt als auch den Prozess.