Die US-Küstenwache (USCG) ist für die Sicherheit auf See im Küstengewässer des Festlandssockels der USA verantwortlich. Die USCG hat vor kurzem Änderungen zu den Vorschriften aus Title 46 CFR herausgebracht, die für elektrische Ausrüstungen für den Offshore-Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen gelten.

Diese Änderungen können für die Hersteller und Lieferanten von Ausrüstungen für Gas- und Ölförderplattformen, mobile Offshore-Bohreinheiten und Offshore-Versorgungsschiffe aller Art Auswirkungen haben.

2018 in Kraft tretende Änderungen

In einem am 31. März 2015 im Federal Register (Vol. 80, Nr. 61) veröffentlichten Regelwerk hat die US-Küstenwache (USCG) Title 46 des Code of Federal Regulations (CFR), Teil 100 und 111, erheblich aktualisiert. Ab 2. April 2018 müssen alle auf Förderplattformen, mobilen Offshore-Bohreinheiten (MODU) und Offshore-Versorgungsschiffen (OSV) im Küstengewässer des Festlandssockels (OCS) der USA verwendeten Ausrüstungen strenge neue Vorschriften für den Einsatz elektrischer Ausrüstungen in explosionsgefährdeten Bereichen erfüllen.

Derzeit erlaubt die USCG die Verwendung elektrischer Ausrüstungen auf im OSC im Einsatz befindlichen MODU, OSV und ähnlichen Schiffen oder Anlagen nur nach Zertifizierung durch ein unabhängiges Labor nach 46 CFR 110.15-1. Das wurde jetzt durch eine Vorschrift ersetzt, dass – ab 2018 – alle diese Ausrüstungen entweder nach nationalen Vorschriften oder nach dem IECEx-Abkommen (dem System der Internationalen Elektrotechnischen Kommission für die Zertifizierung nach Normen, die sich auf Ausrüstungen für explosionsfähige Atmosphären beziehen) zertifiziert oder registriert sein müssen.

Aus verschiedenen Gründen erlaubt die USCG nicht den Einsatz von Ausrüstungen, die nur nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert sind. Sie erkennt jedoch an, dass die meisten ATEX-zertifizierten Ausrüstungen auch nach IECEx zertifiziert werden können und/oder dass es sich bei der Zertifizierungsstelle auch um ein von der USCG unabhängiges Labor handeln kann, wie in 46 CFR 110.15-1 definiert.

Neubauten müssen einen HazLoc-Plan haben

Die Hersteller von Förderplattformen und ähnlichen Anlagen sind darüber hinaus von Änderungen in 46 CFR 110.25-1 betroffen. Diese Vorschrift verlangt jetzt, dass es zu jedem Neubau einen detaillierten Plan für alle explosionsgefährdeten Bereiche (HazLoc-Plan) und die darin installierten Ausrüstungen, sogar die Kabel, geben muss. Gemäß §110.25-1 müssen alle Schiffe mit explosionsgefährdeten Bereichen über solche Pläne mit Angabe des Umfangs und der Einteilung aller explosionsgefährdeten Bereiche, einschließlich Spezifikationen der Ausrüstungen wie Bezeichnung und Modellnummer und Einbaudaten, sowie über eine Prüfbescheinigung eines unabhängigen Labors oder eine IECEx-Konformitätsbescheinigung verfügen. Die Parameter für eigensichere Systeme müssen ebenfalls eingehalten werden.

Berücksichtigung der Branchenbedürfnisse

Die Vorschriften und Gesetze werden von der USCG ständig überprüft, um in Anbetracht der sich weiter entwickelnden Technologien und Anwendungen einen hohen Grad an Effektivität und Sicherheit aufrecht zu erhalten. In diesem Fall bat die USCG die betroffenen Parteien mit einer Anzeige in der Ausgabe des Federal Register vom 24. Juni 2013 um Beantwortung von Fragen und sonstiges Feedback.

Fast zwei Jahre später berücksichtigt das daraus hervorgehende Regelwerk nun viele der in diesem Prozess vorgebrachten Kommentare und Anliegen, und der Termin 2018, zu dem die neuen Vorschriften in Kraft treten, kann als Teil davon angesehen werden, da er keine unzumutbare Härte und Belastung für die Branche darstellen soll. Die Hersteller und Lieferanten von Ausrüstungen haben demnach etwa drei Jahre Zeit, um diese neuen Vorschriften zu erfüllen und auf ihre Tätigkeit anzuwenden.

Zusätzlich zu den Änderungen von 46 CFR enthält die Dokumentation im Federal Register eine Erörterung der in der Phase der Entscheidungsfindung bei der USCG eingegangenen Kommentare sowie genaue Angaben zu den letztendlich zugrunde gelegten Überlegungen.

Weitere Informationen

Unabhängige sicherheitstechnische Unternehmen wie UL (Underwriters Laboratories) können die Hersteller, Betreiber, Lieferanten und Erbauer im Bereich der Gas- und Ölanlagen beraten und unterstützen, damit sie diese neuen Anforderungen verstehen und erfüllen können. UL berät Unternehmen schon seit 1915 im Hinblick auf explosionsgefährdete Bereiche und ist als IECEx-Zulassungsstelle (ExCB) und Prüflabor (ExTL) nach den IEC-Normen für explosionsgefährdete Bereiche akkreditiert.